gleitende Arbeitszeit

gleitende Arbeitszeit
Gleitarbeitszeit. 1. Begriff: Arbeitszeitmodelle zur Flexibilisierung und Individualisierung der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit ist nicht auf bestimmte Anfangs- und Endtermine festgelegte Arbeitszeit. Arbeitsorganisatorische Regelung, bei der die Arbeitnehmer innerhalb bestimmter festgelegter Zeitspannen persönlichen Arbeitsbeginn und persönliches Arbeitsende selbst bestimmen können.
- Ziel: Erhöhung der individuellen Gestaltungsspielräume und Entlastung des Berufsverkehrs in Ballungsgebieten.
- Die Modelle der g.A. reichen von der Gestaltung der täglichen über die wöchentliche bis zur jährlichen Arbeitszeit ( Sabbatical,  Jahresarbeitszeitvertrag).
- 2. Zeiten: Die g.A. setzt sich zusammen aus Gleitspanne (z.B. von 7 bis 9 Uhr und von 15 bis 19 Uhr) und Kernarbeitszeit (Zeit zwischen den Gleitzeiten; in dieser muss der Arbeitnehmer im Betrieb anwesend sein).
- 3. Einführung der g.A. ist – falls ein Betriebsrat vorhanden – mitbestimmungspflichtig (§ 87 Nr. 2 BetrVG). Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 5 ArbZG) sind zu beachten.
- 4. Zum Nachweis der geleisteten Arbeitszeit ist in geeigneter Weise eine Zeiterfassung (z.B. durch elektronische Zeiterfassungsgeräte) zu gewährleisten.

Lexikon der Economics. 2013.

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