- gleitende Arbeitszeit
- Gleitarbeitszeit. 1. Begriff: Arbeitszeitmodelle zur Flexibilisierung und Individualisierung der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit ist nicht auf bestimmte Anfangs- und Endtermine festgelegte Arbeitszeit. Arbeitsorganisatorische Regelung, bei der die Arbeitnehmer innerhalb bestimmter festgelegter Zeitspannen persönlichen Arbeitsbeginn und persönliches Arbeitsende selbst bestimmen können.- Ziel: Erhöhung der individuellen Gestaltungsspielräume und Entlastung des Berufsverkehrs in Ballungsgebieten.- Die Modelle der g.A. reichen von der Gestaltung der täglichen über die wöchentliche bis zur jährlichen Arbeitszeit (⇡ Sabbatical, ⇡ Jahresarbeitszeitvertrag).- 2. Zeiten: Die g.A. setzt sich zusammen aus Gleitspanne (z.B. von 7 bis 9 Uhr und von 15 bis 19 Uhr) und Kernarbeitszeit (Zeit zwischen den Gleitzeiten; in dieser muss der Arbeitnehmer im Betrieb anwesend sein).- 3. Einführung der g.A. ist – falls ein Betriebsrat vorhanden – mitbestimmungspflichtig (§ 87 Nr. 2 BetrVG). Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 5 ArbZG) sind zu beachten.- 4. Zum Nachweis der geleisteten Arbeitszeit ist in geeigneter Weise eine Zeiterfassung (z.B. durch elektronische Zeiterfassungsgeräte) zu gewährleisten.
Lexikon der Economics. 2013.